ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- § 1 Gegenstand
Verträge werden ausschließlich mit der Go Mobility UG i.G., Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin (im Folgenden „Go Mobility“ genannt) geschlossen. Diese betreibt eine E-Scooter und E-Bike-Flotte zur Vermietung via App an alle Kunden, welche einen ordnungsgemäßen Registrierungsprozess durchlaufen haben und von Go Mobility freigeschaltet wurden (im Folgenden als „Nutzer“ bezeichnet).
- § 2 Allgemeines
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle zwischen dem Nutzer und Go Mobility abgeschlossenen Verträge. Nutzer können nur natürliche Personen sein, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie geschäftsfähige juristische Personen und Personengesellschaften.
(2) Die AGB werden durch die gültige Gebührenordnung von Go Mobility ergänzt. Alle Preise, Leistungen sowie Kautions- und Strafzahlungen die aus dem Vertragsverhältnis hervorgehen, ergeben sich aus der Gebührenordnung. Sie kann entweder in der Go Mobility-App oder auf der von Go Mobility präsentierten Internetseite abgerufen werden.
(3) Die Nutzung der Dienstleistung darf nur im von Go Mobility festgelegten Geschäftsgebiet erfolgen.
Verstöße werden nach der gültigen Gebührenordnung bestraft. Das zur Nutzung freigegebene Geschäftsgebiet kann via Go Mobility-App eingesehen werden.
(4) Änderungen der AGB sowie der Gebührenordnung können von Go Mobility jederzeit vorgenommen werden. Registrierte Nutzer erhalten bei genannten Veränderungen eine E-Mail-Benachrichtigung.
Widerspricht der einzelne Nutzer nicht innerhalb von 6 Wochen nach Absendung der Veränderungsbenachrichtigung, so gelten die neuen Geschäftsbedingungen bzw. die Gebührenordnung bis auf weiteres. Der Widerspruch muss in Textform und in deutscher Sprache erfolgen. Erfolgt ein Widerspruch ist Go Mobility zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.
- § 3 Registrierung
(1) Die Registrierung bei GoMobility erfolgt via GoMobility-App. Der Nutzer bestätigt bei Eingabe seiner Daten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer, gültige Zahlungsmodalitäten und notwendige Daten) die Korrektheit eben dieser und aktualisiert diese schnellstmöglich, sobald Veränderungen auftreten. Die Akzeptanz der AGB sowie der Gebührenordnung ist notwendiger Bestandteil der erfolgreichen Registrierung.
(2) Go Mobility kann Nutzern die Freischaltung bzw. Registrierung verweigern, wenn schon vor der Freischaltung bzw. Registrierung der Verdacht der unsachgemäßen Nutzung oder des Missbrauchs der angebotenen Dienstleistung vorliegt.
(3) Dokumente zur Validierung der im Registrierungsprozess getätigten Angaben sind auf Verlangen von Go Mobility nachzuweisen.
(4) Die Freischaltung erfolgt durch Go Mobility nach Prüfung aller Daten in einem angemessenen Zeitraum.
Die Nutzung der Dienstleistung kann erst nach erfolgreicher Freischaltung erfolgen.
- § 4 Geschäftsgebiet
(1) Als Geschäftsgebiet ist der in der Go Mobility-App auf der Nutzerkarte gekennzeichnete Abschnitt definiert. Der Mietvorgang darf vom Nutzer nur innerhalb des Geschäftsgebietes gestartet und beendet werden. Fahrzeuge dürfen nicht aus dem Geschäftsgebiet bewegt/entfernt werden.
(2) Das Abstellen/Parken ist nur im Geschäftsgebiet gestattet. Davon ausgenommen sind die extra auf der einsehbaren Karte gekennzeichneten Parkverbotszonen.
- § 5 Mieten/Buchen
(1) Das Anlegen eines Mietvorgangs erfolgt ausschließlich über die Go Mobility-App für Go Mobility E-Scooter und E-Bikes.
(2) Um die Go Mobility-App benutzen zu können muss der Nutzer ein entsprechendes Smartphone mit den
notwendigen technischen Voraussetzungen sowie Internetzugang besitzen.
(3) Verlust oder Missbrauch des mobilen Endgerätes müssen Go Mobility unverzüglich angezeigt werden,
damit das Nutzerkonto gesperrt und rechtzeitig vor Missbrauch geschützt werden kann. Die Haftung
für Schäden, welche nach der rechtzeitigen Meldung erfolgten, trägt Go Mobility. Der Nutzer ist für eine
rechtzeitige Meldung verantwortlich sowie für sein eigenes schuldbefreiendes Verhalten in der Nachweispflicht gegenüber Go Mobility.
(4) Es können ausschließlich E-Scooter angemietet werden, welche in der Go Mobility-App als verfügbar gekennzeichnet sind. Der Standort dieser Fahrzeuge wird in der Go Mobility-App angezeigt. Aufgrund der verwendeten GPS-Signale zur Aufenthaltsbestimmung kann es in Einzelfällen zur geringfügigen Abweichung des Standorts einzelner Roller kommen. Go Mobility übernimmt daher keine Gewähr für die Korrektheit der angegebenen Standorte.
(5) Der Mietvertrag über die Nutzung eines Go Mobility E-Scooters und E-Bikes wird geschlossen, indem der Nutzer den Mietvorgang mit der Go Mobility-App startet und dieser Vorgang vom System des E-Scooters bestätigt wird. Der Mietvorgang beginnt in diesem Moment. Durch Beginn der Fahrt bzw. der Benutzung des E-Scooters oder E-Bikes akzeptiert der Nutzer die Gebührenordnung sowie die Geschäfts- und Fahrtbedingungen von Go Mobility.
(6) Vor Fahrtantritt ist der E-Scooter oder E-Bike vom Nutzer auf etwaige Schäden, Mängel sowie Verunreinigungen zu untersuchen. Ist eine dieser genannten Beeinträchtigungen vorhanden, muss diese unverzüglich via Hotline oder Mail an Go Mobility gemeldet werden. Zusätzlich ist die Fahrt mit dem gemeldeten E-Scooter untersagt.
- § 6 Mietvorgang
(1) Die Mietzeit beginnt mit Abschluss des Einzelmietvertrages und endet, wenn der Kunde den Mietvorgang ordnungsgemäß beendet hat oder wenn Go Mobility zur Beendigung der Miete berechtigt ist und dieses Recht ausübt.
(2) Die maximale Dauer eines Einzelmietvertrages beträgt 24 Stunden. Go Mobility darf Mietverträge, welche über diese Zeit hinausgehen beenden. Kosten für eventuelle Rücktransporte in das Geschäftsgebiet trägt der Nutzer.
- $ 7 Verhalten
(1) Alle Nutzer sind zu einer schonenden, verkehrsgerechten und umsichtigen Nutzung angehalten, welche die Lebensdauer der Fahrzeuge nicht stark mindert. Verstöße dagegen können von Go Mobility durch Kündigung oder Ähnliches sanktioniert werden.
(2) Die Nutzung erfolgt nur durch eine Person zeitgleich. Der Transport von mehreren Personen auf einem E-Scooter gleichzeitig ist streng untersagt. Zusätzlich ist die Mitnahme und der Transport von Tieren nicht erlaubt.
(3) Der Transport von Gegenständen und Tragesystemen, welche aufgrund ihres Gewichts, ihrer Größe und ihrer Form ein Risiko für die sichere Fahrt sowie andere Personen darstellen, ist untersagt.
(4) Die maximale gesetzliche Nutzlast des E-Scooters beträgt 100kg und darf nicht überschritten werden.
(5) Der E-Scooter darf nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen bedient werden.
(6) Die Benutzung zu Rennen und Wettkämpfen ist untersagt.
(7) Die Nutzung für gewerbliche Transportfahrten ist untersagt.
- § 8 Mietende
(1) Die Beendigung des Mietvorgang erfolgt über die Go Mobility-App. Das Mietende ist gleichbedeutend
mit dem Parken des Rollers oder des E-Bikes. Die verfügbaren Parkflächen werden dem Nutzer in der Go Mobility-App angezeigt.
(2) Der Nutzer trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Beendigung des Mietvorganges. Eine Miete gilt stets dann als beendet, wenn der Nutzer in der App auf den Button „Fahrt beenden“ geklickt hat und der Go Mobility E-Scooter oder E-Bike abgeschaltet ist. Ein Abschalten des E-Scooters oder E-Bikes ist für den Nutzer sowohl visuell (Abschalten des Displays am Lenker), als auch akustisch (Ton beim Abschalten) wahrnehmbar.
(3) Sofern der Go Mobility E-Scooter und E-Bike am Ende der Nutzung durch den Nutzer nicht ordnungsgemäß abgeschaltet wurde, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vollständig durch den Nutzer zu tragen.
(4) Sofern sich der Go Mobility E-Scooter oder E-Bike aufgrund technischer Probleme nicht ordnungsgemäß abschalten lässt, ist der Nutzer verpflichtet, dies umgehend telefonisch dem Go Mobility-Support mitzuteilen.
(5) Wird das Fahrzeug auf einer nicht dafür vorgesehenen Fläche geparkt, kann dem Nutzer dieses Fehlverhalten durch Go Mobility in Rechnung gestellt werden. Die Beendigung darf nicht auf einem Privatgelände (Parkhaus, Hinterhof von Mietshäusern und Privathäusern, etc) erfolgen. Zusätzlich muss das Parken so erfolgen, dass andere Verkehrsteilnehmer weder behindert noch gefährdet werden. Das Blockieren von öffentlichen Verkehrswegen ist verboten.
(6) Das Fahrzeug muss beim Parkvorgang selbstständig über den angebrachten Ständer aufrecht stehen können. Das Abstellen durch das Ablegen auf den Boden bzw. das Anlehnen an Gegenständen und Gebäuden ist untersagt, und kann von Go Mobility bestraft sowie die Beseitigung des Mangels in Rechnung gestellt werden.
(7) Generelle Verstöße gegen die Parkregeln können von Go Mobility nach Gebührenordnung geahndet bzw. bei starker Gefährdung Dritter auch zur Anzeige gebracht werden. Go Mobility behält sich vor, den verursachenden Nutzer für weitere Nutzungsvorgänge auszuschließen bzw. zu kündigen.
Beweisdokumente können von Go Mobility im Rahmen der DSGVO gespeichert werden.
(8) Sollte am ausgewählten Parkplatz keine Mobilfunkverbindung zur Beendigung des Mietvorgangs via Go Mobility-App vorhanden sein, muss das Fahrzeug dementsprechend an einen anderen Standort bewegt werden, bis der Mietvorgang beendet werden kann. Die Kosten dafür trägt der Nutzer.
- § 9 Bezahlung
(1) Die E-Scooter werden auf Pay-per-Ride-Basis angeboten. Die jeweiligen Preise sind der Gebührenordnung, einsehbar über die Webseite oder die Go Mobility-App, zu entnehmen und inklusive Mehrwertsteuer angegeben.
(2) Die Abrechnung erfolgt durch eine Entsperrgebühr je Mietvorgang zuzüglich eines Minutenpreises je angebrochener Minute. Aufgerundet wird ab der ersten Sekunde einer angebrochenen Minute.
(3) Um die E-Scooter oder E-Bikes nutzen zu können, muss mindestens eine Zahlungsmethode (gültige Kreditkarte oder PayPal) hinterlegt sein.
(4) Sofern ein Guthaben durch die Einlösung von Werbecodes hinterlegt ist, kann dieses mit den folgenden Fahrten verrechnet werden. Die Verrechnung des durch Werbecodes gewonnenen Guthabens mit den Fahrten erfolgt jedoch nicht zwangsweise vor der Verrechnung mit durch Zahlungsmethoden gewonnenen Guthabens. Es wird immer dasjenige Guthaben zuerst belastet, das zeitlich gesehen dem Kundenkonto am frühesten hinzugefügt wurde.
(5) Eine Auszahlung eventueller Guthaben des Kundenkontos ist nicht möglich.
(6) Falsche Angaben bei Zahlungsmethoden und Rücklastschriften oder nicht getätigte Zahlungen führen zur Sperrung des Kontos und setzen den gesetzlichen Mahnweg bis hin zur eventuellen Zwangsvollstreckung in Gang.
- § 10 Schadensfall
(1) Beschädigungen, Defekte und Unfälle sind Go Mobility unverzüglich mitzuteilen. Zusätzlich muss bei Unfällen mit Sach- oder Personenschaden die Polizei hinzugezogen sowie, falls erforderlich, der Rettungsdienst alarmiert werden. Bei eventuellen Komplikationen mit den Behörden ist Go Mobility wiederum unverzüglich zu informieren. Die Schuldfrage des Unfalls sowie des Schadens ist bei allen genannten Punkten für die zu erledigenden Handlungen irrelevant.
(2) Erfolgt keine Benachrichtigung der Polizei behält sich Go Mobility den Rückgriff auf die betroffenen
Nutzer vor.
- § 11 Versicherung
(1) Jeder E-Scooter ist durch Go Mobility haftpflichtversichert.
(2) Bei mutwilligen oder fahrlässigen Beschädigungen der E-Scooter müssen die dadurch entstehenden Kosten vom Nutzer getragen werden. Dies betrifft Kosten der Reparatur, Neuanschaffung, sowie eventuelle Umweltschäden.
(3) Der Versicherungsschutz besteht nur bei ordnungsgemäßer Nutzung der E-Scooter. Durch fahrlässiges Verhalten oder Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder Alkohol erlischt der Versicherungsschutz.
(4) Wird Go Mobility von der Versicherung in Regress genommen, kann Go Mobility für diese Zahlung den Verursacher oder Kunden in Regress nehmen.
- § 12 Haftung
(1) Go Mobility haftet für absichtliches und fahrlässiges Fehlverhalten des Geschäftsbetriebes sowie für alle Regelungen nach dem Produkthaftungsgesetz. Weiterhin haftet Go Mobility bei Leistungsverzug, Unmöglichkeit der Leistungsausübung für den Kunden durch von Go Mobility verschuldete Fehler sowie eventuell daraus folgende Schäden.
(2) Durch höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen oder Mangel an Betriebsmitteln oder Rohstoffen verursachte Betriebsstörungen, die außerhalb der Kontrolle von Go Mobility liegen und bei Abschluss dieser Vereinbarung nicht vorhersehbar waren, führen nicht zu einer Haftung von Go Mobility wegen Nichterbringung der Dienste.
- § 13 Vertragsverhältnis
(1) Die Vereinbarung kommt durch die Anmeldung des Nutzers und die damit verbundene Akzeptanz der AGB zustande und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis jederzeit in Textform (Email, postalischer Brief) mit einer Frist von 2 Wochen zum jeweiligen Monatsende kündigen.
(2) Das Recht einer außerordentlichen Kündigung besteht außerhalb der in §13 (1) genannten Regelung, darf jedoch nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ausgeübt werden. Dieser liegt beispielsweise vor bei:
Zahlungsverzug des Nutzers bei zwei Zahlungen, genereller Einstellung der Zahlungen, dem Fahren unter Drogen- bzw. Alkoholeinfluss, unsachgemäßem Gebrauch der E-Scooter wie in den AGB beschrieben, gewerblicher Nutzung, Betrugsverdacht, Bewusster Weitergabe des Login-Daten des Nutzers an Dritte bzw. Mehrfachnutzung eines Kundenkontos durch mehrere Personen
(3) Die Entscheidung über die außerordentliche Kündigung obliegt der Abwägung von Go Mobility.
- § 14 Gerichtsstand
(1) Alle Verträge und Nebenabreden unterliegen deutschem Recht.
(2) Bei juristischen Personen sowie Kaufleuten ist Cottbus, Deutschland der angewandte Gerichtsstand.
(3) Die Übertragung von Ansprüchen gegenüber Go Mobility an dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Go Mobility möglich.
(4) Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Vereinbarungen und Vertragsänderungen jeglicher Art erfordern die Schriftform.
(5) Salvatorische Klausel: Sollten ein bzw. mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen unberührt.
- § 15 Widerrufsrecht
(1) Die Registrierung kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab Anmeldedatum widerrufen werden. Der Widerruf muss in Schriftform erfolgen und Go Mobility per E-Mail oder postalischem Brief an den angegebenen Kontaktadressen erreichen. Als Widerruf genügt die Mitteilung der Ausübung des Widerrufsrechts mit entsprechender Fristennennung.
- § 16 Datenschutz
(1) Alle von Go Mobility erhobenen Personen und Geschäftsdaten dienen der Abwicklung des Geschäftsbetriebes. Bei der Arbeit mit Ihnen wird nach DSGVO, EU-Datenschutzgrundverordnung sowie allen weiteren Bestimmungen vorgegangen. Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.